Datenschutz und Kameranutzung

Wenn Sie eine Drohne mit Kamera, Mikrofon oder anderen Sensoren verwenden, müssen Sie die Privatsphäre anderer respektieren. Dass ein Flug nach den Luftfahrtvorschriften erlaubt ist, bedeutet nicht automatisch, dass Fotografieren, Filmen oder Veröffentlichen erlaubt ist.

Nehmen Sie Rücksicht

Vermeiden Sie Flüge und Aufnahmen, die als Überwachung, aufdringlich oder verletzend empfunden werden können.

Sie sollten Personen nicht fotografieren, filmen oder Tonaufnahmen von ihnen anfertigen:

  • in privaten Wohnungen;
  • in Gärten oder auf Balkonen;
  • durch Fenster;
  • an Orten, an denen sie berechtigterweise Privatsphäre erwarten;
  • ohne Einwilligung, wenn Personen das Hauptmotiv sind.

Halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen und Privatgrundstücken, auch wenn die Drohne gerade keine Aufnahmen macht.

Private Nutzung

Die rein private Nutzung von Drohnenaufnahmen kann in bestimmten Fällen außerhalb des Anwendungsbereichs des norwegischen Gesetzes über personenbezogene Daten liegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Aufnahme oder Veröffentlichung erlaubt ist.

Andere Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre, zum Fotografieren und zur Veröffentlichung können weiterhin gelten.

Veröffentlichung von Bildern und Videos

Grundsätzlich sollten Sie eine Einwilligung einholen, bevor Sie Bilder oder Videos veröffentlichen, auf denen Personen erkennbar sind.

Dies gilt unter anderem für Veröffentlichungen:

  • in sozialen Medien;
  • auf Websites;
  • in Onlineshops;
  • auf Videoplattformen;
  • in Werbung;
  • in Marketingmaterialien.

Dass eine Aufnahme rechtmäßig erstellt wurde, bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie ohne Einwilligung veröffentlicht werden darf.

Nutzung durch Unternehmen

Wenn ein Unternehmen mit einer Drohne Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder andere Informationen erhebt, die Personen zugeordnet werden können, können die Datenschutzvorschriften gelten.

Das Unternehmen muss unter anderem prüfen:

  • ob eine rechtmäßige Verarbeitungsgrundlage besteht;
  • ob die Erhebung erforderlich ist;
  • welche Informationen den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden müssen;
  • wie lange die Aufnahmen gespeichert werden sollen;
  • wer Zugang erhalten soll;
  • wie das Material geschützt werden soll;
  • wann das Material gelöscht werden soll;
  • ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.

Es dürfen nicht mehr personenbezogene Daten erhoben werden, als für den Zweck erforderlich sind.

Schutz und Speicherung

Bilder und Videos mit personenbezogenen Daten müssen sicher aufbewahrt werden.

Sie sollten:

  • den Zugang zu den Aufnahmen beschränken;
  • sichere Speicherlösungen verwenden;
  • unnötige Weitergabe vermeiden;
  • nicht mehr benötigtes Material löschen;
  • Speicherkarten, Telefone und Cloud-Speicherkonten schützen;
  • sensible Aufnahmen nicht ohne einen berechtigten Zweck speichern oder veröffentlichen.

Luftgestützte Sensoren

Kameras, Videokameras, Infrarotsensoren, Laserscanner, Radar und ähnliche Geräte können unter die Vorschriften für luftgestützte Sensorsysteme fallen.

Die norwegische Nationale Sicherheitsbehörde veröffentlicht Karten von Gebieten, in denen Fotografieren, Filmen oder andere Sensornutzung aus der Luft verboten oder eingeschränkt ist.

Ausländische Betreiber können bei der Nutzung luftgestützter Sensoren in Norwegen zusätzlich Meldepflichten unterliegen.

Fliegen und Fotografieren erfordern unterschiedliche Genehmigungen

Sie müssen gesondert prüfen:

  • ob die Drohne im betreffenden Luftraum fliegen darf;
  • ob Sie auf dem Gelände starten und landen dürfen;
  • ob Kameras oder andere Sensoren eingesetzt werden dürfen;
  • ob die Aufnahme gespeichert, geteilt oder veröffentlicht werden darf.

Eine Erlaubnis in einem Bereich bedeutet nicht automatisch eine Erlaubnis in den anderen Bereichen.

Beschwerden und Anfragen

Personen, die sich durch eine Drohne in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, können den Piloten oder Betreiber kontaktieren und um Informationen zum Zweck des Flugs bitten.

Schwere oder mutmaßlich rechtswidrige Vorfälle können der Polizei gemeldet werden. Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können an die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet gerichtet werden.

Weitere Informationen finden Sie bei Datatilsynet und der Nationalen Sicherheitsbehörde.